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Stundung
Die Stundung, nach der der Gläubiger dem Schuldner gestattet, die Zahlung des
geschuldeten Betrages zu einem späteren als dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu
erbringen, ist auch im Arbeitsrecht möglich. Das bedeutet, daß der Arbeitnehmer dem
Arbeitgeber eine spätere Zahlung ermöglichen kann. Ist eine wirksame
Stundungsvereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen, kann der Arbeitnehmer keine
Verzugszinsen verlangen. Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden, wenn der
Beitragsanspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.