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Studenten
Studenten als geringfügig Beschäftigte (mit höchstens 630,- DM pro Monat) und unter
15 Stunden pro Woche): Sie zahlen pauschal 12 % Rentenversicherungsbeitrag und zusätzlich
10 % Krankenversicherungsbeitrag, wenn der Student/die Studentin bei einer gesetzlichen
Kasse versichert ist.Studenten mit 15 bis 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit und mehr
als 630,- DM Entgelt: Es sind 19,5 % Beitrag an die Rentenversicherung zu zahlen, die sich
Arbeitgeber und Student(in) teilen. Der Student bleibt beitragsfrei in der Kranken-,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Studenten mit mehr als 20 Wochenstunden
Beschäftigung: Normale Beiträge zur Sozialversicherung fallen an, die sich Arbeitgeber
und Arbeitnehmer teilen. Kurzfristige Beschäftigung: Eine kurzfristige Beschäftigung
(mehr als 20 Stunden pro Woche) während der Vorlesungszeit bleibt beitragsfrei.
Wiederholen sich solche Beschäftigungen, kommt es auf die "Berufsmäßigkeit"
an: Mehr als 26 Wochen pro Jahr führt zur Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung. Mehr als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage führt ebenfalls zur
Beitragspflicht in der Rentenversicherung.