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Steuerbilanz
Instrument zur Ermittlung des Gewinns innerhalb der ersten drei Einkunftsarten mit Hilfe
eines Betriebsvermögensvergleichs. Zu unterscheiden sind die orginäre Steuerbilanz und
die abgeleitete Steuerbilanz. Zur Erstellung einer orginären Steuerbilanz ist
verpflichtet, wer z. B. als Gewerbetreibender nicht nach Handelsrecht zur Buchführung und
Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist, aber die Umsatzgrenze von 500 000 DM
oder die Gewinngrenze von 48 000 DM überschreitet. Weiterhin können Land- und Forstwirte
und Selbständige freiwillig nach § 4 EStG eine Steuerbilanz erstellen und so ihren
Gewinn ermitteln. Hierbei sind die Regeln über den Umfang des Betriebsvermögens sowie
die Regeln über die Aktivierung, Passivierung und Bewertung nach § 6 EStG zu beachten.