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Stellenausschreibung
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber frei entscheiden, wann und wo bzw. ob er überhaupt eine zu vergebende Stelle ausschreibt. Besteht ein Betriebsrat, so hat dieser allerdings ein Mitbestimmungsrecht. Im Rahmen dessen hat er Anspruch darauf, daß Arbeitsplätze vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden. Dies gilt aber nicht für Stellen von leitenden Angestellten. Die Ausschreibung hat grundsätzlich geschlechtsneutral zu erfolgen.