Gebäudetechnik
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Sicherungsabtretung
 
Analog der Sicherungsübereignung, die für bewegliche Vermögensgegenstände vorgesehen

ist, können auch Rechte und Forderungen als Kreditsicherheit an einen Gläubiger

abgetreten werden. So kann beispielsweise ein Schuldner ein Patent weiterhin nutzen, das

Eigentum hieran ist allerdings an einen Gläubiger, z. B. eine Bank, abgetreten .