Gebäudetechnik
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Schwarzarbeit
 
Schwarzarbeit führen diejenigen Personen aus, die wirtschaftliche Vorteile in

erheblichem Umfang durch die Ausführung von Diensten oder Werkleistungen erzielen, obwohl

sie Sozialleistungen bekommen und die Arbeit nicht der Bundesanstalt für Arbeit

mitgeteilt haben, ein Handwerk ausüben, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein,

oder ohne Reisegewerbekarte bzw. Anmeldung eines stehenden Gewerbes selbständig ein

Gewerbe betreiben. Außerdem wird zur Schwarzarbeit allgemein das Arbeiten ohne Abführen

von Steuern oder Versicherungsleistungen gezählt. Bei Aufdeckung von Schwarzarbeit drohen

Bußgelder und möglicherweise ein Strafverfahren.