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Schwarzarbeit
Schwarzarbeit führen diejenigen Personen aus, die wirtschaftliche Vorteile in
erheblichem Umfang durch die Ausführung von Diensten oder Werkleistungen erzielen, obwohl
sie Sozialleistungen bekommen und die Arbeit nicht der Bundesanstalt für Arbeit
mitgeteilt haben, ein Handwerk ausüben, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein,
oder ohne Reisegewerbekarte bzw. Anmeldung eines stehenden Gewerbes selbständig ein
Gewerbe betreiben. Außerdem wird zur Schwarzarbeit allgemein das Arbeiten ohne Abführen
von Steuern oder Versicherungsleistungen gezählt. Bei Aufdeckung von Schwarzarbeit drohen
Bußgelder und möglicherweise ein Strafverfahren.