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Schleichwerbung
Werbung, die ohne Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung durch unentgeltliche
Nutzung eines Massenmediums erfolgt. Ziel ist es, die Werbewirkung zu erhöhen und die
Werbekosten zu senken. Eine offene, aber erschlichene Werbung ist zwar erlaubt, wird aber
von den Medien zu vermeiden versucht. Eine redaktionell gestaltete, getarnte Werbung, bei
der der werbliche Charakter nicht auf Anhieb durchschaut wird, verstößt hingegen gegen
das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Presserecht und ist
unzulässig.