Gebäudetechnik
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Schleichwerbung
 
Werbung, die ohne Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung durch unentgeltliche

Nutzung eines Massenmediums erfolgt. Ziel ist es, die Werbewirkung zu erhöhen und die

Werbekosten zu senken. Eine offene, aber erschlichene Werbung ist zwar erlaubt, wird aber

von den Medien zu vermeiden versucht. Eine redaktionell gestaltete, getarnte Werbung, bei

der der werbliche Charakter nicht auf Anhieb durchschaut wird, verstößt hingegen gegen

das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Presserecht und ist

unzulässig.