.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
Über GBT
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Suche :
0
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Richtpreise
sind Preisgrenzen, die von den Preisbildungsstellen als nach Marktlage und
gewissenhafter Preiskalkulation angemessene Preise bekannt gegeben werden. Sie sind weder
Höchst- noch Festpreise. Im System der gemeinsamen Marktorganisationen der EG sind R. die
meist jährlich festgesetzten Preise, die im Rahmen der jeweils vorgesehenen
Regulierungsmittel Grundlage der zur Marktordnung getroffenen Entscheidungen sind. Nach
Ihnen bemißt sich die Abschöpfung und – soweit vorgesehen – die Intervention.
Bei obligatorischer Intervention ist der R. mit einem verhältnismäßig geringen Abschlag
ein garantierter Mindestpreis (Interventionspreis).