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Relative Einzelkostenrechnung
Kostenrechnungssystem, insbesondere Kostenträgerrechnung, die den Begriff der Kosten
entscheidungsorientiert im Sinne von Paul Riebel durchführt. Im Gegensatz zur klassischen
Kostenrechnung, bei der als Hauptkosteneinflußgröße die Beschäftigung bzw.
Ausbringungsmenge definiert wird, versteht Riebel als Ursache von Kosten betriebliche
Entscheidungen, die nach dem sogenannten Identitätsprinzip diesen zuzurechnen sind.
Danach sind nur Kosten einerseits und Leistungen bzw. daraus resultierende Erlöse
andererseits gegenüberzustellen, die sich auf dieselbe Entscheidung beziehen bzw. von der
identischen Entscheidung verursacht wurden. Anstatt von fixen Kosten und variablen Kosten
bzw. von Einzelkosten und Gemeinkosten zu sprechen, definiert Riebel sämtliche Kosten als
relative Einzelkosten. In einer ersten Grundrechnung werden systematisch alle relativen
Einzelkosten der Unternehmung, die in einer Abrechnungsperiode angefallen sind, erfaßt.
Diese Grundrechnung entspricht der klassischen Kostenarten-, Kostenstellen- und
Kostenträgerrechnung und bildet die Basis für die sogenannte Auswertungsrechnung. Dabei
kann in der Grundrechnung je Kostengröße deren Disponierbarkeit, Zurechenbarkeit,
Dauerhaftigkeit oder auch Aktivierungspflicht in der Rechnungslegung erfaßt werden. Eine
wesentliche Einteilung ist auch die in Leistungskosten und Bereitschaftskosten. Im Rahmen
der Auswertungsrechnung wird die Betrachtung auf die relativen Einzelkosten begrenzt, die
von einem Kostenstellenleiter tatsächlich beeinflußbar sind. Dies erfolgt weitgehend
nach dem Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung. Eine Zurechnung auf Produkte erfolgt somit
nicht, sondern es gilt die Einzelkosten zu kontrollieren, die unmittelbar und zusätzlich
durch einen Kostenträger verursacht werden.