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Rechtssicherheit
Die Einhaltung der relevanten Umweltgesetze und -vorschriften ist die minimale Grundanforderung der EMAS-Verordnung. Es ist anzustreben, dass die Organisation Vorkehrung zur regelmäßigen Selbstkontrolle schafft und eventuelle Rechtsmängel in angemessener Zeit behebt. Rechtssicherheit wird erreicht, wenn der jederzeitige Nachweis der Einhaltung der relevanten Gesetze möglich ist.