Gebäudetechnik
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Rechnungsabgrenzung
 
Durch die Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite und auf der Passivseite der Bilanz wird

die periodengerechte Erfolgsermittlung sichergestellt. Das bedeutet, daß Aufwendungen und

Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht wurden. Unter die Aktiven

Rechnungsabgrenzungposten fallen solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten

geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muß. Umgekehrt fallen

unter die Passiven Rechnungsabgrenzungposten solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im

alten eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muß.