Gebäudetechnik
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Pharmazeutisch-technische Assistenten
 
Über die Voraussetzungen für die Ausübung einer Berufstätigkeit als PTA:
(Vollendung des 18. Lebensjahres, Zuverlässigkeit, körperliche und geistige Eignung,
2jähriger Lehrgang, «jährige praktische Ausbildung in Apotheken, Bestehen einer staatl.
Prüfung und Erlaubnis der Verwaltungsbehörde) sowie die erlaubten Tätigkeiten vgl. Ges.
vom 18. 3. 1968 (BGBl. I 228) sowie Ausbildungsordnung vom 17. 12. 1993 (BGBl. I 14).