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Personalleasing
Zeitlich befristete Arbeitnehmerüberlassung von Dritten (Leasing-Geber), die zunehmend
als Instrument der Personalbeschaffung eingesetzt wird. Die gewerbliche Vermittlung von
Leiharbeitnehmern wird durch das Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und bedarf der
Genehmigung durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die detaillierte Regelungen
bezüglich der Entlohnung, Arbeitszeit etc. vorschreiben kann. Das Personal-Leasing hat
für den Leasingnehmer die Vorteile eines kurzfristig einsetzbaren, zeitlich befristeten
und preislich fest kalkulierbaren Personaleinsatzes zum Ausgleich von
Kapazitätsschwankungen und zur Flexibilisierung der Arbeitszeit für das Stammpersonal.
Die evtl. negativen Auswirkungen auf die Motivation des Stammpersonals sind zu beachten.