Gebäudetechnik
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Personalakte
 
Unter der Personalakte werden alle Urkunden und Unterlagen verstanden, die die

persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Arbeitnehmers betreffen und in einem

inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Der Arbeitgeber ist nicht

verpflichtet, eine Personalakte zu führen. Daher gibt es auch keine gesetzlichen oder

anders festgelegten Anforderungen an ihre äußere Form, ihren Inhalt oder ihre Führung.

Da dem Arbeitgeber aber Rechnungslegung und Buchführung vorgeschrieben sind, ist es

üblich, in diesem Zusammenhang auch eine Personalakte anzulegen.