Gebäudetechnik
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Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
 
Abschreibungen auf Forderungen zur Erfassung des sog. allgemeinen Kreditrisikos, welches

sich nicht unmittelbar aus den Gegebenheiten einer Forderung ableitet, sondern einem

Gesamtbestand inhärent ist. Zum allgemeinen Kreditrisiko zählen insb. Konjunkturrisiken,

politische Risiken (Enteignungs-, Transfer- oder Abwertungsrisiken) sowie das Risiko, daß

ein Schuldner von an sich guter Bonität durch nicht vorhersehbare Ereignisse in

Schwierigkeiten gerät. Bemessungsgrundlage sind die bereits einzel wertberichtigten

Forderungen, auf die ein bestimmter prozentualer Abschlag gebildet wird, der sich aus

Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen ergibt.

Steuerrechtlich ist die Pauschalwertberichtigung wegen allg. Kreditrisiko nicht zulässig.