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Patentrolle
ist ein vom Patentamt geführtes Verzeichnis der erteilten Patente und der dafür
bedeutsamen Umstände (§ 30 PatG, ferner VO vom 16. 6. 1981, BGBl. I 593; z.B. Gegenstand
des Patents, Bezeichnung des Patentinhabers und des Erfinders, Erlöschen,
ausschließliche Lizenzen). Die Eintragungen in die P. wirken nur deklaratorisch,
begründen keine Rechte und dienen nur der Publizität. Einsicht in die P. steht jedermann
offen (z.T. anders bei den zugrundeliegenden Akten usw.; § 31 PatG).