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Nachhaltige Entwicklung
Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung (gleichbedeutend mit »dauerhaft und umweltgerecht« oder »nachhaltig zukunftsverträglich« oder »Sustainable Development«) stellt eine neue Konzeption sowohl der Raumordnungspolitik als auch der Umweltpolitik dar. Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt. Im Hinblick auf die Umweltpolitik wird ein Handeln aller auf die Umwelt und die Raumentwicklung wirkenden gesellschaftlichen Gruppen Produzenten und Konsumenten, öffentliche Institutionen und Privatpersonen dahingehend angestrebt, dass Umweltprobleme auch langfristig nicht mehr entstehen (vorsorgender Umweltschutz). Die Umweltmedien dürfen nur bis zu einem gewissen Umfang mit Schadstoffen belastet werden, in dem diese ohne substantielle Schädigung bzw. Beeinträchtigung auch wieder abgebaut werden können. Nicht erneuerbare Ressourcen (z.B. fossile Brennstoffe) sollen nur in dem Maße in Anspruch genommen werden, wie Ersatz an erneuerbaren Materialien zur Verfügung steht. Für Nachhaltigkeit ist es darüber hinaus unerläßlich, bereits eingetretene Umweltschäden zu beseitigen bzw. auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, und so die Lebensgrundlage künftiger Generationen auch weiterhin zu erhalten.