Gebäudetechnik
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Messen
 
sind öffentliche behördliche Marktveranstaltungen (Marktverkehr), auf denen innerhalb

eines bestimmten Bezirks (Messegelände) und in einem bestimmten Zeitraum (Messezeit) und

regelmäßig periodisch wiederkehrend unter Vorlage von Mustern (Mustermesse) ein für die

Erzeugung des Bundesgebiets repräsentatives Warenangebot dargeboten wird. Beschränkt

sich die M. auf Erzeugnisse eines Wirtschaftsbereichs, spricht man von einer Fachmesse im

Unterschied zur allgemeinen M., auf der mehrere Wirtschaftszweige vertreten sind. Den

Zugang zur M. regelt die Messeordnung (Marktordnung, gewerberechtlich). Grundsätzlich

steht die M. Erzeugern, Großhändlern und Handelsvertretern als Ausstellern sowie jedem

offen, der diese Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken erwerben will. Verkauf an nicht

gewerbliche Letztverbraucher und sog. Handverkauf (sofortige Aushändigung der Ware)

beeinträchtigen den Charakter als Messe nicht, solange sie im Rahmen des Gesamtumsatzes

unbedeutend bleiben. Zur gewerberechtlichen Behandlung der M. siehe Marktverkehr.