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Messen
sind öffentliche behördliche Marktveranstaltungen (Marktverkehr), auf denen innerhalb
eines bestimmten Bezirks (Messegelände) und in einem bestimmten Zeitraum (Messezeit) und
regelmäßig periodisch wiederkehrend unter Vorlage von Mustern (Mustermesse) ein für die
Erzeugung des Bundesgebiets repräsentatives Warenangebot dargeboten wird. Beschränkt
sich die M. auf Erzeugnisse eines Wirtschaftsbereichs, spricht man von einer Fachmesse im
Unterschied zur allgemeinen M., auf der mehrere Wirtschaftszweige vertreten sind. Den
Zugang zur M. regelt die Messeordnung (Marktordnung, gewerberechtlich). Grundsätzlich
steht die M. Erzeugern, Großhändlern und Handelsvertretern als Ausstellern sowie jedem
offen, der diese Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken erwerben will. Verkauf an nicht
gewerbliche Letztverbraucher und sog. Handverkauf (sofortige Aushändigung der Ware)
beeinträchtigen den Charakter als Messe nicht, solange sie im Rahmen des Gesamtumsatzes
unbedeutend bleiben. Zur gewerberechtlichen Behandlung der M. siehe Marktverkehr.