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Meister
Titel in Verbindung mit einem Handwerk, den nur führen darf, wer für dieses Handwerk
eine Meisterprüfung bestanden hat. Diese Meisterprüfung ist in der deutschen
dreistufigen Berufsausbildung im Handwerk (Lehrling, Geselle, Meister) in der
Handwerksordnung geregelt. Als Beurkundung wird ein Meisterbrief ausgestellt.