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Marktwirtschaft
 
ist die wirtschaftswissenschaftliche Bezeichnung für einen Zustand der Volkswirtschaft,

bei dem der Ablauf des Wirtschaftsprozesses maßgeblich durch individuelle

Wirtschaftspläne (Konsum-, Produktions-, Investitionspläne) bestimmt wird; deren

Koordinierung regelt sich durch die am freien Markt gemäß Angebot und Nachfrage sich

bildenden Preise (Preismechanismus). Gegensatz: Planwirtschaft. Eine von staatlichen

Eingriffen völlig freie Marktwirtschaft entsprach den Vorstellungen des frühen

Liberalismus (sog. Manchester-Liberalismus, laissez-faire-System), dessen Überzeugung von

einer "prästabilisierten Harmonie der Volkswirtschaft" durch die

wirtschaftliche Entwicklung nicht bestätigt worden ist. Nach dem Neo-Liberalismus des 20.

Jahrhunderts, dem die Wirtschaftspolitik der sozialen Marktwirtschaft der BRep.

zuzurechnen ist, hat der Staat dagegen die Aufgabe, die institutionellen Rahmenbedingungen

des Wirtschaftsprozesses (Wirtschaftsordnung) so festzusetzen, daß sich eine

funktionsfähige (soziale) Wettbewerbswirtschaft entfalten kann. Hierzu gehört u.a. die

Bekämpfung marktbeherrschender Einflüsse (Wettbewerbsrecht). Direkte staatliche

Eingriffe (Wirtschaftslenkung) sind dem System der M. fremd. Durch das Stabilitätsgesetz

wurde der mit Berufung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erstmals erkennbare Auftrag an den Staat nach einer

zusätzlichen globalen Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklung instrumental ergänzt.

Eine völlig freie Marktwirtschaft wäre, ebenso wie die Planwirtschaft, mit dem GG nicht

vereinbar (Sozialstaatsgarantie). Innerhalb dieser wirtschaftstheoretischen Extremfälle

verbleibt der staatlichen Wirtschaftspolitik jedoch ein weiter Handlungsraum. Die These

Nipperdeys von der Garantie der sozialen Marktwirtschaft durch das GG hat sich in

Wissenschaft und Rspr. nicht durchgesetzt. Vgl. BVerfGE 4, 18; 7, 400; 12, 363 u.a.

(ständ. Rspr.).