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Marktordnung
ist die Regelung des Marktes als ökonomische Institution durch staatliche Eingriffe in
das Marktgeschehen (Gegensatz: Vereinbarungen der Marktparteien untereinander; s. hierzu
Wettbewerbsbeschränkungen). Die M. ist im wirtschaftlichen Sinne eine Beschränkung der
Marktwirtschaft, im rechtlichen Sinne eine Maßnahme der staatlichen Wirtschaftslenkung.
In der Ernährungswirtschaft wird für die gesamte EG eine praktisch lückenlose M. durch
die gemeinsamen Marktorganisationen erreicht.