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Mangel
Fehler und Mängel in Form von Sach- und Rechtsmängeln treten in vertraglichen
Verhältnissen immer wieder zutage. Hieraus ergibt sich dann die Frage nach den
Gewährleistungsrechten. Als Mangel wird grundsätzlich jede Abweichung der tatsächlichen
Gegebenheiten bzw. Verhältnisse vom Vertragsinhalt bezeichnet. Bei einem Mangel kann es
sich sowohl um einen Rechts- als auch um einen Sachmangel handeln.