Gebäudetechnik
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Lieferschein
 
ist die einer Warenlieferung beigegebene Urkunde. Ihr Inhalt kann das vertraglich

Vereinbarte (Vertrag) nicht einseitig ändern; s. aber Eigentumsvorbehalt,

Bestätigungsschreiben. Ist die Ware eingelagert, so ist der L. eine Anweisung an den

Lagerhalter, nur gegen Zahlung zu liefern.