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Lieferant
 
wurde in der DIN EN ISO 9001:1994-08 als Unterauftragnehmer bezeichnet

wird in der DIN EN ISO 9001:2000-12 als Organisation bezeichnet

Organisation oder Person, die dem Kunden ein Produkt bereitstellt.
Lieferantenaudits Lieferantenaudits dienen der Lieferantenauswahl und -bewertung. In der Regel sind sie eine Mischung aus Produkt- und Systemaudits. Produkt-Audits sind sie insbesondere deshalb, weil der Kunde nach den Abläufen und Risiken der Prozesse fragt, mit denen seine Aufträge gefertigt werden. Systemaudits sind sie gleichzeitig, weil anhand der Stichprobe dieser Produkte immer auch die Gesamtorganisation betrachtet wird.

Eine DIN-EN-ISO-Zertifizierung kann Lieferantenaudits nicht überflüssig machen, weil mit ihr nur eine Aussage zum System gemacht wird. Konkrete Probleme, Durchschlupf und Reklamationen werden durch ein gutes System nur reduziert, aber nicht völlig abgeschafft.Alle Erkenntnisse über Mängel aus den Audits führen zu Korrekturmaßnahmen, die letztlich der Motor der stetigen Verbesserung des Qualitätssystems sind. Im Falle der Beschaffung kann ein Auditergebnis zum Lieferantenwechsel führen. Bei hervorragendem Auditergebnis kann eine Entscheidung ermöglicht werden, die zur Reduktion der eigenen Wareneingangsprüfung führt.

Bereitsteller von Ressourcen für den Prozess.

»Organisation, die dem Kunden ein Produkt bereitstellt«, die im Rahmen einer Vertragssituation auch »Auftragnehmer« genannt werden kann. (DIN ISO 8402, 1995-08 , Ziffer 1.10, fast identisch mit DIN ISO 9004, Teil 2, 1992-06 , Ziffer 3.2).

Insgesamt existiert eine Fülle von Definitionen, die letztendlich zwei Kernaussagen enthalten, wobei die kurze Formel »Organisation, die dem Kunden ein Produkt bereitstellt« die Grundlage bildet. Mit der Interpretation »Der Lieferant kann in Beziehung zur Organisation entweder extern oder intern sein.« wird diese entscheidend erweitert.

Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Philosophie der Normen, dass jede interne Leistung in einem Unternehmen den Empfänger der Leistung als Kunden sieht.

In diesen Definitionen kommt etwas zu kurz, dass der Lieferant für seine Leistung voll verantwortlich gemacht wird. Der Kunde hat theoretisch keine Prüfpflicht, da dies einem Doppelaufwand gleichkommt. Alle Pflichten liegen daher beim Lieferanten. Die Beschreibungen der Norm definieren daher die Ansprüche an die Leistungserbringer häufig mit der Formulierung »Der Lieferant muss ...«, wobei man als Leser häufig interpretieren sollte »Ich muss ...«, bestenfalls »Unser Unternehmen muss ...«.