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Lehre, gauge, gage, jig
Lehre. Prüfeinrichtung zum Überprüfen der Maße eines Werkstücks,
Anders als bei einem Messinstrument kann mit einer Lehre nur geprüft (=Soll-Ist-Vergleich) werden. Das Ergebnis heißt dann "Passt", (Englisch: "passed", Bayrisch: "Passt schon") oder im Fehlerfall: "Passt nicht"
Beispiele für Lehren sind:
Gewindelehre: Prüfeinrichtung zum Prüfen von Gewinden;
Grenzlehrdorn: Prüfeinrichtung zum Prüfen von Bohrungen;
Grenzlehre: Prüfeinrichtung zum Prüfen der Einhaltung der für das Werkstück vorgeschriebenen Grenzmaße;
Rechenlehre: Prüfeinrichtung zum Prüfen von Wellen;
Schiebelehre: Prüfgerät zum genauen Prüfen von Längen, z.B. von Durchmessern zylinderförmiger Körper.
Lehren verkörpern die für den Prüfgegenstand zugelassenen Maße und Formen (z.B. Größtmaß, Kleinstmaß).