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Lebensmittelhygiene
Die Europäische Kommission hat in ihrer Hygienerichtlinie folgende Definition dafür festgeschrieben: Alle Vorkehrungen und Maßnahmen, die notwendig sind, um ein unbedenkliches und genußtaugliches Lebensmittel zu gewährleisten. Diese Vorkehrungen und Maßnahmen umfassen alle
auf die Urproduktion folgenden Stufen während der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Anbietens zum Verkauf oder zur Lieferung an die Verbraucher. Ein genusstaugliches
Lebensmittel ist ein unter Hygienegesichtspunkten zum Verzehr geeignetes Lebensmittel.