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Kreditauftrag
Spezielle Form der Kreditleihe, bei der eine Bank ein anderes Kreditinstitut beauftragt,
gemäß § 778 BGB einem Begünstigten (Debitor) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
einen Kredit zu gewähren. Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtungen, z. B.
Rückzahlung und Zinszahlung, nicht, so haftet die auftraggebende Bank der
kreditauszahlenden Bank analog einer Bürgschaft. Insbesondere im Rahmen der
Außenhandelsfinanzierung, und hier insbesondere beim Dokumentenakkreditiv und
Dokumenteninkasso, ist diese Art Finanzierung gebräuchlich.