Gebäudetechnik
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Kostenstellenrechnung
 
Die Kostenstellenrechnung ist einer der drei Hauptteile der Kostenrechnung und dient der Steuerung und Kontrolle der Kostenstellenkosten (Kostenstellenbudgets) sowie als Basis zur Berechnung von Kostensätzen, Zuschlags- und Verrechnungssätzen für die Kalkulation. Sie beantwortet die Frage, wo Kosten entstanden sind oder entstehen sollen. Kostenstellen sind Orte, wo die Kosten entstehen und werden nach den zu verrichtenden Arbeiten gebildet.

Erstes Gliederungskriterium ist der Organisationsplan eines Unternehmens. Für jeden Verantwortlichkeitsbereich wird mindestens eine Kostenstelle gebildet. Dann ist zu fragen, ob die Leistung der Stelle mit einer Bezugsgrößeneinheit eindeutig gemessen werden kann und ob diese Bezugsgröße zudem die Kostenverursachung in der Stelle richtig darstellen kann. Wenn nicht, ist eine Aufteilung in mehrere Kostenstellen nötig, oder es besteht kein verursachungsgerechter Zusammenhang zwischen Kosten der Stelle und Leistung der Stelle.

Bei der Bildung der Kostenstellen sind einige Grundsätze zu beachten und drei Arten von Kostenstellen (Haupt-, Neben- und Hilfskostenstellen) zu unterscheiden. Die Kostenstellenrechnung soll zur
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung einzelner Unternehmensteile im Sinne einer Kostenkontrolle
beitragen, die für die Kostenträgerrechnung, d.h. Kalkulation, benötigten Zuschlags- und Verrechnungssätze liefern, sowie eine Überwachung von Kostenbudgets ermöglichen. In einem ersten Rechenschritt wird bei der Kostenstellenrechnung die Verteilung der primären Gemeinkosten im Sinne einer verursachungsgerechten Umlage auf Kostenstellen vorgenommen.
Danach werden die dann entstandenen sogenannten sekundären innerbetrieblichen Gemeinkosten auf Endkostenstellen verteilt (Innerbetriebliche Leistungsverrechnung) und letztlich für die Endkostenstellen sogenannte Kalkulationssätze für die Preiskalkulation und die kurzfristige Erfolgsrechnung abgeleitet. Dies erfolgt im Rahmen des Betriebsabrechnungsbogens (BAB).Organisationsplan eines Unternehmens. Für jeden Verantwortlichkeitsbereich wird mindestens eine Kostenstelle gebildet. Dann ist zu fragen, ob die Leistung der Stelle mit einer Bezugsgrößeneinheit eindeutig gemessen werden kann und ob diese Bezugsgröße zudem die Kostenverursachung in der Stelle richtig darstellen kann. Wenn nicht, ist eine Aufteilung in mehrere Kostenstellen nötig, oder es besteht kein verursachungsgerechter Zusammenhang zwischen Kosten der Stelle und Leistung der Stelle.