Gebäudetechnik
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Kostenspaltung
 
Die Kostenspaltung ist die Voraussetzung zur Durchführung einer Teilkostenrechnung, die

den variablen Anteil der Kosten ermittelt. Alle Mischkostenarten werden durch die

Kostenspaltung – auch Kostenauflösung oder Kostenzerlegung genannt – in ihre

fixen und ihre variablen Bestandteile zerlegt. Erst dann lassen sich grundlegende

betriebswirtschaftliche Analysen erstellen und Größen wie der Deckungsbeitrag,

Gewinnschwellen oder der kurzfristige Erfolg ermitteln. Ohne die Kostenspaltung ist eine

Preiskalkulation mit Ermittlung von Preisober- und Preisuntergrenzen nicht möglich.