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Kostenartenrechnung
Form der Kostenrechnung, die sich auf die Kostenermittlung der Kostenarten konzentriert. Frage: Welche Kosten fallen an? Beispiel: Personal-, Sach- oder Kalkulatorische Kosten.
Die Kostenartenrechnung erfasst und gliedert alle im Laufe einer Periode angefallenen Kostenarten. Sie ist also keine besondere Art von Rechnung, sondern lediglich eine geordnete Darstellung der Kosten. Die Kostenerfassung geschieht durch die Kontierung der Belege in den vorgelagerten Rechnungswesensystemen (Kreditoren -, Lohn -, Materialbuchhaltung usw.).
Die Kostenartenrechnung ist die erste Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie erfaßt systematisch alle im Betrieb anfallenden Kostenarten, die bei der Erstellung und Verwertung der Kostenträger (Leistungen) entstehen. Die in ihrer Höhe ermittelten Kostenarten werden dann auf die Kostenstellen und/oder Kostenträger weiterverrechnet.
Dazu werden die Kosten zunächst nach unterschiedlichen Kriterien wie Verrechnungsmöglichkeit, Herkunft, Beschäftigungsverhalten, Kostenbereich gegliedert. Grundsätzlich werden folgende Kostenartengruppen unterschieden: Stoffkosten, Arbeitskosten, Abschreibungskosten, Zinskosten, Wagniskosten, Fremdleistungskosten, Abgabekosten und kalkulatorischer Unternehmerlohn.