Gebäudetechnik
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Konversion
 
Umdeutung bzw. Umwandlung. Im rechtlichen Sinne die Umdeutung von Rechtsgeschäften im

Sinne des Willens der beteiligten Parteien, z. B. bei ungewollter Nichtigkeit.

Finanzwirtschaftlich die Umwandlung von Schuldbedingungen einer Anleihe bezüglich der

Zinssätze, Laufzeit oder Tilgungsbedingungen (Konvertierung). Volkswirtschaftlich als

Umwandlungsprozeß im Sinne des Strukturwandels bezeichnet, aktuell z. B. bei der

Umwandlung militärischer Rüstungsproduktion in zivile Produktionsstätten.