Gebäudetechnik
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Kennzeichenstreitsachen
 
sind Zivilprozesse, in denen Ansprüche aus einem im Markengesetz geregelten

Rechtsverhältnis geltend gemacht werden. Hierzu gehören Unterlassungs- und

Schadensersatzansprüche aus Verletzung der Marke (Ausstattung, geschäftliche Bezeichnung

usw.), aber auch Eintragungs- und Löschungsklagen. Für K. sind die Landgerichte

ausschließlich zuständig; wie bei Patentstreitsachen kann die Landesregierung eines von

ihnen für den Bezirk mehrerer Landgerichte als Gericht für K. bestimmen (§ 140

MarkenG).