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Kaufscheinhandel
Die Ausgabe von Kaufberechtigungsscheinen an Letztverbraucher (zum verbilligten Einkauf
bei Großhändlern) ist grundsätzlich als unerlaubte Werbung und damit unlauterer
Wettbewerb unzulässig (§ 6b UWG); ausgenommen ist das echte Unterkundengeschäft, bei
dem der Kunde auf Anforderung für einen einzelnen, einmaligen Einkauf eine entsprechende
Bescheinigung erhält.