Gebäudetechnik
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Kaufmannsgehilfe
 
Der Kaufmannsgehilfe ist ein Angestellter im Handelsgewerbe der zur Leistung

kaufmännischer Dienste gegen Entgelt beschäftigt ist (§ 59 HGB), auch kaufmännischer

Angestellter genannt (z. B. Buchhalter, Ein- oder Verkäufer, Kassierer). Für das

Arbeitsverhältnis gelten besonders § 59 HGB bis § 83 HGB. Daneben finden ergänzend die

Vorschriften des Dienstvertrages (§ 611 BGB) Anwendung sowie arbeitsrechtliche

Vorschriften und tarifvertragliche Vereinbarungen. Der Kaufmannsgehilfe hat die

vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen und unterliegt einer allgemeinen

Gehorsamspflicht.