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Kassatorische Klausel
Eine kassatorische Klausel ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Schuldner alle
Ansprüche aus dem Vertrag verlieren soll, falls er die ihm obliegende Pflicht nicht
erfüllt. Das BGB bestimmt im Interesse des Schuldnerschutzes, daß eine solche Klausel
entgegen ihrem Wortlaut nur ein Rücktrittsrecht begründet (§ 360 BGB). Die Beweislast
für die ordnungsgemäße Erfüllung und das Nichtverschulden trifft den Schuldner.