Gebäudetechnik
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Kassatorische Klausel
 
Eine kassatorische Klausel ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Schuldner alle

Ansprüche aus dem Vertrag verlieren soll, falls er die ihm obliegende Pflicht nicht

erfüllt. Das BGB bestimmt im Interesse des Schuldnerschutzes, daß eine solche Klausel

entgegen ihrem Wortlaut nur ein Rücktrittsrecht begründet (§ 360 BGB). Die Beweislast

für die ordnungsgemäße Erfüllung und das Nichtverschulden trifft den Schuldner.