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Kalkulatorische Zinsen
Für das von einem Unternehmer zur Finanzierung des im Betrieb gebundenen Kapitals zur
Verfügung gestellte Eigenkapital angesetzte kalkulatorische Kosten, die im Sinne des
Prinzips der Opportunitätskosten einen nicht ausgezahlten Zins vergleichbar dem als
Betriebsausgaben ansetzbaren Fremdkapitalzins erfassen soll. Der Unternehmer einer
Personengesellschaft soll damit über den kalkulierten und letztlich verdienten Preis der
Produkte einen Gegenwert für das zur Verfügung gestellte Eigenkapital erhalten. Zur
Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wird das Eigenkapital mit einem eventuell an
vergleichbaren Fremdkapitalsätzen orientierten kalkulatorischen Zinssatz multipliziert.
Der kalkulatorische Zinssatz kann auch das Anspruchsniveau der Eigenmittelverzinsung durch
den Unternehmer ausdrücken.