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Kalkulatorische Wagnisse
Für nicht versicherbare Einzel- und Gesamtrisiken des Unternehmens ansetzbare
kalkulatorische Kosten, die im Sinne von Anderskosten und nicht Zusatzkosten über die
Erhöhung der kalkulierten Preise zu verdienten Reserven für die Fälle bei
Risikoeintritt dienen sollen. Allgemeine Unternehmerwagnisse resultieren beispielsweise
aus Konjunkturzyklen, Nachfrageverschiebungen oder dem technischen Fortschritt, während
spezielle Einzelwagnisse als Bestandswagnis (z. B. Schwund), Anlagenwagnis (z. B.
Verkürzung der Nutzungsdauer), Gewährleistungswagnis (z. B. Reklamationen und dadurch
Nachbesserungen und Reparaturen) oder insbesondere das Debitorenwagnis
(Forderungsausfälle) vorkommt. Insbesondere im Rahmen der allgemein abnehmenden
Zahlungsmoral ist der Ansatz eines kalkulatorischen Wagnisbetrags für den Fall
uneinbringlicher Forderungen zunehmend notwendig. In der Regel ergibt sich ein sogenannter
Wagnissatz aufgrund der Erfahrungswerte vergangener Wagnisverluste.