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Kalkulatorische Betriebsausgaben
Unter Betriebsausgaben versteht man sämtliche Aufwendungen, die der Unternehmer zu
tätigen hat, um sein Geschäft betreiben zu können. Steuerlich gesehen sind auch nicht
alle Ausgaben gleich Kosten. So zählen etwa die Tilgung der Kredite oder die
persönlichen Privatentnahmen ( kalkulatorischer Unternehmerlohn ) steuerlich nicht zu den
Kosten. ( Ausnahme: bei der GmbH wird der kalkulatorische Unternehmerlohn in Form des
Geschäftsführer-Gehaltes als Kosten anerkannt).