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Insolvenztabelle
Im Insolvenzverfahren muß der Insolvenzverwalter jede von den Gläubigern angemeldete
Forderung in eine Tabelle eintragen. Dies muß unter Angabe des Grundes und des Betrags
der Forderung geschehen. Die Tabelle kann vom Schuldner, den Mitgliedern des
Gläubigerausschusses und von den Insolvenzgläubigern in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.