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Insolvenzmasse
Insolvenzmasse (unter Geltung der Konkursordnung bis 31.12.1998 Konkursmasse genannt)
ist das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gehört. Zur Insolvenzmasse zählt des weiteren auch das Vermögen,
das der Schuldner während des Verfahrens erwirbt. Sie dient der gemeinschaftlichen
Befriedigung der Insolvenzgläubiger, die bei Eröffnung des Verfahrens einen begründeten
Anspruch gegen den Schuldner haben. Die Insolvenzmasse unterliegt der Verwaltung und
Verfügung des Insolvenzverwalters. Unpfändbare Gegenstände fallen nicht unter die
Insolvenzmasse.