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Industrie
Als I. bezeichnet man im Gegensatz zum Handwerk Produktions- und Dienstleistungsformen,
die durch bedeutende Kapitalausstattung, Einsatz von Managern und Mitarbeitern, fehlende
oder nur leitende Mitarbeit des Betriebsinhabers und maschinelle, arbeitsteilige
Produktion gekennzeichnet sind. Die genannten Indizien müssen dabei nicht sämtlich
gegeben sein, es genügt, wenn einige den Betrieb entscheidend prägen. In
industriemäßiger Form bedarf die Betätigung in einem Handwerk keiner Genehmigung.