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Import
Der Einkauf von Waren auf Auslandsmärkten und der damit verbundene Import eröffnen
Unternehmen die Möglichkeit, auf Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren zurückzugreifen, die
in Deutschland nicht oder nur in geringem Umfang hergestellt werden oder die aufgrund
ihres hohen Lohnkostenanteils im Ausland wesentlich kostengünstiger produziert werden
können. Die Einfuhr ist grundsätzlich genehmigungsfrei, es bestehen aber Ausnahmen nach
den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung
(AWV).