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Hausbrunnen
Eigene Quellen oder Hausbrunnen sind hier Trinkwasser-Lieferant. Die jeweilige Ausführungsart des Hausbrunnens ist vom Wasserdargebot, vom Wasserbedarf und von den hydrogeologischen Verhältnissen abhängig. Die Verwendung von Wasser aus dem eigenen Hausbrunnen unterliegt nicht den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Hausbrunnenbesitzers, die Wasserqualität seines Hausbrunnens überprüfen zu lassen. Das Bundesministerium für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist der Auffassung, dass „die Qualität des Wassers aus Hausbrunnen bzw. Quellen vor allem durch einen schlechten baulichen und installationstechnischen Zustand der Anlage sowie durch Verunreinigungen des Grundwassers im Einzugsbereich beeinträchtigt werden kann". Der Wasserspender muss so errichtet und betrieben werden, dass das Wasser durch äußere Einflüsse nicht beeinträchtigt werden kann. Zu geringe Tiefe, falsche Standorte, unsachgemäße Bauausführung bzw. fehlende Speichermöglichkeit führen dazu, dass es zu Wassermangel kommt. Zu geringe Fassungstiefen bei Quellen, zu seichte Brunnen, fehlende Gesamtverrohrung der Brunnen, fehlende Schutzgebiete, bauliche Mängel führen zu bakteriologischen Verunreinigungen durch Fäkalkeime, weiters zu hohen Nitrat-, Nitrit-, Chlorid-, Sulfat- und Phosphatwerten. Jede Anlage sollte mind. jährlich auf vorhandene Mängel kontrolliert, und mind. alle 5 Jahre von einem Fachkundigen (z.B. Brunnenmeister) überprüft werden. Die AGES hält eine eigene Informationsbroschüre für Hausbrunnenbesitzer bereit.