Gebäudetechnik
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Hausanschluss
 
Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des (öffentlichen) Verteilungsnetzes mit der Verbrauchsanlage des Kunden. Er beginnt an der Abzweigstelle von der Versorgungsleitung und endet mit der Absperrvorrichtung nach dem Wasserzähler. Die Verantwortung des Wasserversorgungsunternehmens für Wassergüte endet hinter dem Hausanschluss (Übergabestelle). Die Herstellung bzw. Verstärkung eines Wasseranschlusses ist schriftlich zu beantragen. Antragsteller, die nicht Grundstückseigentümer sind, benötigen zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers. Die Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens und stehen vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen in dessen Eigentum. Abweichungen hiervon sind häufig; so kann die Anschlussleitung ganz oder nur teilweise im Eigentum des Betreibers der Hausinstallation sein. Die Dimension der Anschlussleitung bestimmt das Wasserversorgungsunternehmen unter Berücksichtigung der vom Kunden gemachten Angaben. Grundsätzlich sollte jedes Grundstück eine eigene Anschlussleitung erhalten, die möglichst nicht über ein Nachbargrundstück führt und die auch kein anderes Grundstück mit Wasser versorgt. Lässt sich dies nicht vermeiden, ist unbedingt die Anschlussleitung durch eine Dienstbarkeit zu sichern. In besonderen Fällen wie z. B. Krankenhäusern, lebenswichtigen Betrieben usw. können mehrere Hausanschlüsse verlegt werden. Bei der Leitungsführung wird auf Gefährdung durch Frost - z.B. Kanalschäden, Lichtschächte - geachtet.