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Handwerksgeselle
ist, wer bei Ablauf der Lehrzeit als Handwerkslehrling vor einem
Gesellenprüfungsausschuß die Gesellenprüfung mit Erfolg abgelegt hat (§§ 36ff.
HandwO). Das Bestehen der Prüfung sowie eine mehrjährige Tätigkeit als Geselle sind
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im Handwerk (Handwerksmeister). Zur
Wahrung eines guten Verhältnisses zwischen Handwerksmeistern und Gesellen werden bei den
Handwerksinnungen Gesellenausschüsse errichtet (§§ 68ff. HandwO).