Gebäudetechnik
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Handwerksgeselle
 
ist, wer bei Ablauf der Lehrzeit als Handwerkslehrling vor einem

Gesellenprüfungsausschuß die Gesellenprüfung mit Erfolg abgelegt hat (§§ 36ff.

HandwO). Das Bestehen der Prüfung sowie eine mehrjährige Tätigkeit als Geselle sind

Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im Handwerk (Handwerksmeister). Zur

Wahrung eines guten Verhältnisses zwischen Handwerksmeistern und Gesellen werden bei den

Handwerksinnungen Gesellenausschüsse errichtet (§§ 68ff. HandwO).