Gebäudetechnik
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Handlungsgehilfe
 
(kaufmännischer Angestellter) ist ein Angestellter, der bei einem Kaufmann auf Grund

Arbeitsvertrags kaufmännische Dienste leistet (z.B. Buchhalter, Ein- oder Verkäufer,

Korrespondent, Kassierer). Für das Arbeitsverhältnis gelten besonders die §§ 59ff.

HGB. Über ordentliche (Fristen) und außerordentliche Kündigung Dienstvertrag,

Arbeitsverhältnis, Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Für die Dauer der Anstellung

besteht ein gesetzliches Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB), das vertraglich verlängert werden

kann.