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Handelsklauseln
sind Abkürzungen, die im Handelsverkehr für bestimmte Vereinbarungen verwendet werden.
Sie wirken nur auf Grund eines bestehenden Handelsbrauchs oder wenn die Vertragspartner im
Vertrag darauf Bezug nehmen, insbes. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch die
Verweisung auf Incoterms. H. und ihre Bedeutung sind aufgezeichnet in den Trade Terms.
Wichtige H. sind z.B.: "Ab Werk (Fabrik usw.)": Kosten und Gefahrübergang auf
den Käufer ab Übergabe im Werk des Verkäufers usw.; " Hamburger Arbitrage" :
u.a. Schiedsgerichtsklausel für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag; "Cif ...
(Bestimmungshafen)": der Verkäufer trägt Kosten für Fracht, Versicherung bis zum
Bestimmungshafen; "Fob ... (Verschiffungshafen)": frei an Bord, der Verkäufer
muß auf seine Kosten die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verbringen;
"Frachtfrei ... (Ort)": Verkäufer trägt die Frachtkosten bis zum Bahnhof,
nicht die Ablade- und Abfuhrkosten; "Netto Kasse": Skonto auch bei sofortiger
Zahlung ausgeschlossen; "Wie besichtigt": Ausschluß von Gewährleistung für
Mängel, die bei Besichtigung erkennbar wurden oder erkennbar waren.