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Girovertrag
ist ein Vertrag mit einem Kreditinstitut zur bargeldlosen Abwicklung von
Schuldverpflichtungen oder Zahlungsansprüchen des Kunden. Es handelt sich um einen
Geschäftsbesorgungsvertrag. Auf Grund des G. ist die Bank zur Gutschrift eingehender
Beträge auf das Girokonto des Kunden, zur Durchführung von Überweisungen,
Lastschriftverfahren usw. verpflichtet. Erst mit der Gutschrift erwirbt der Kunde einen
Anspruch auf Zahlung gegen die Bank (Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlangten).
Pfändung des jeweiligen Tagesguthabens ist zulässig (anders beim Kontokorrent).