Gebäudetechnik
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Girovertrag
 
ist ein Vertrag mit einem Kreditinstitut zur bargeldlosen Abwicklung von

Schuldverpflichtungen oder Zahlungsansprüchen des Kunden. Es handelt sich um einen

Geschäftsbesorgungsvertrag. Auf Grund des G. ist die Bank zur Gutschrift eingehender

Beträge auf das Girokonto des Kunden, zur Durchführung von Überweisungen,

Lastschriftverfahren usw. verpflichtet. Erst mit der Gutschrift erwirbt der Kunde einen

Anspruch auf Zahlung gegen die Bank (Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlangten).

Pfändung des jeweiligen Tagesguthabens ist zulässig (anders beim Kontokorrent).