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Generalklausel
Eine Generalklausel ist eine vom Gesetzgeber verwendete Vorschrift, um durch allgemein
gehaltene Formulierungen möglichst viele Tatbestände zu erfassen. Bei der Anwendung auf
den Einzelfall bedarf die Vorschrift einer näheren Auslegung (Ausfüllung). Beispiele
einer Generalklausel sind der "Verstoß gegen die guten Sitten" in § 138 Abs. 1
BGB und der Grundsatz von "Treu und Glauben" gemäß § 242 BGB.