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Fremdkapital
Finanzielle Mittel, die dem Unternehmen – im Gegensatz zum Eigenkapital –
zeitlich befristet überlassen werden. Das Fremdkapital und Eigenkapital ergeben zusammen
das Gesamtkapital. Die Fremdkapitalgeber erhalten, soweit es sich um Kredite handelt, im
Gegensatz zum Eigenkapital eine erfolgsunabhängige Verzinsung. In der Praxis finden sich
aber auch Mischformen zwischen Eigen- und Fremdkapital, z. B. Optionsanleihen. Das
Fremdkapital in der Bilanz setzt sich gem. § 266 III HGB zusammen aus: Rückstellungen,
Verbindlichkeiten und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Der Sonderposten mit
Rücklageanteil wird in Höhe der darin enthaltenen Steuerverpflichtung (i.d.R.
vereinfachend mit 50%) dem Fremdkapital zugerechnet. Das Fremdkapital stellt eine wichtige
Bezugsgröße im Rahmen der Bildung von Finanzierungsregeln dar und beeinflußt über die
Höhe der Fremdkapitalzinsen die Gesamtkapitalrentabilität. Dieser Zusammenhang wird im
Rahmen des Leverage Effektes betrachtet.